
Rechte & Pflichten für Führungskräfte im Arbeitsschutz
Schulung zur Übertragung von Unternehmerpflichten
Zielgruppe:
Die Schulung richtet sich insbesondere an:
Geschäftsführer und Unternehmer
Betriebs- und Standortleiter
Abteilungs- und Bereichsleiter
Meister und Schichtleiter
Team- und Gruppenleiter
Führungskräfte mit Personalverantwortung
Personen, auf die Unternehmerpflichten übertragen werden sollen oder bereits übertragen wurden
Inhalt der Schulung:
Verantwortung von Unternehmern und Führungskräften
Rechte und Pflichten von Führungskräften im Arbeitsschutz
Unternehmerpflichten und deren Übertragung
Voraussetzungen einer wirksamen Pflichtenübertragung
Aufgaben, Verantwortung und erforderliche Befugnisse
Auswahl- und Organisationsverantwortung des Unternehmers
Kontroll- und Überwachungspflichten
Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
Durchführung und Organisation von Unterweisungen
Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
Organisation von Prüfungen und wiederkehrenden Kontrollen
Verhalten bei festgestellten Arbeitsschutzmängeln
mögliche persönliche Verantwortung und Haftung
praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag
praktische Übung Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Termin:
Die Schulung wird individuell für Ihr Unternehmen geplant und durchgeführt.
Die Terminvergabe erfolgt nach Ihren Wünschen.
Kosten:
Seminarpreis:
1583,95 € zzgl. Mehrwertsteuer
Optional kann im Vorfeld eine Betriebsbegehung durchgeführt werden. Dadurch können unternehmensspezifische Gegebenheiten, Verantwortungsbereiche und besondere Arbeitsschutzthemen identifiziert und gezielt in die Schulung integriert werden.
So erhalten Ihre Führungskräfte eine praxisnahe Schulung, die unmittelbar auf die tatsächlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen abgestimmt ist.
Arbeitsschutz ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers. In der betrieblichen Praxis können und müssen bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten jedoch auf geeignete Führungskräfte und andere verantwortliche Personen übertragen werden.
Mit der Übertragung von Unternehmerpflichten übernehmen Führungskräfte konkrete Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dabei ist es entscheidend, dass die verantwortlichen Personen ihre Aufgaben, Befugnisse und möglichen Haftungsrisiken kennen.
Unsere Schulung vermittelt Führungskräften praxisnah, welche Rechte und Pflichten mit ihrer Position verbunden sind und was bei einer wirksamen Übertragung von Unternehmerpflichten zu beachten ist.


Rechtliche Grundlagen:
§ 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 13 ArbSchG – Verantwortliche Personen
§ 13 DGUV Vorschrift 1 – Pflichtenübertragung
DGUV Regel 100-001
§§ 9 und 10 OWiG – Verantwortlichkeit im Unternehmen
weitere relevante arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
Auf Wunsch unterstützen wir Sie zusätzlich bei der Erstellung und Einführung einer schriftlichen Pflichtenübertragung mit klar definierten Verantwortungsbereichen und Befugnissen.
Bastian Eberlein, Schimmendorfer Str. 8, 96224 Burgkunstadt, 0163 1523052, eberlein@eberleinberatung.de
