Rechte & Pflichten für Führungskräfte im Arbeitsschutz

Schulung zur Übertragung von Unternehmerpflichten

Zielgruppe:

Die Schulung richtet sich insbesondere an:

  • Geschäftsführer und Unternehmer

  • Betriebs- und Standortleiter

  • Abteilungs- und Bereichsleiter

  • Meister und Schichtleiter

  • Team- und Gruppenleiter

  • Führungskräfte mit Personalverantwortung

  • Personen, auf die Unternehmerpflichten übertragen werden sollen oder bereits übertragen wurden

Inhalt der Schulung:

  • Verantwortung von Unternehmern und Führungskräften

  • Rechte und Pflichten von Führungskräften im Arbeitsschutz

  • Unternehmerpflichten und deren Übertragung

  • Voraussetzungen einer wirksamen Pflichtenübertragung

  • Aufgaben, Verantwortung und erforderliche Befugnisse

  • Auswahl- und Organisationsverantwortung des Unternehmers

  • Kontroll- und Überwachungspflichten

  • Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Durchführung und Organisation von Unterweisungen

  • Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

  • Organisation von Prüfungen und wiederkehrenden Kontrollen

  • Verhalten bei festgestellten Arbeitsschutzmängeln

  • mögliche persönliche Verantwortung und Haftung

  • praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag

  • praktische Übung Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Termin:

Die Schulung wird individuell für Ihr Unternehmen geplant und durchgeführt.
Die Terminvergabe erfolgt nach Ihren Wünschen.

Kosten:

Seminarpreis:
1583,95 € zzgl. Mehrwertsteuer

Optional kann im Vorfeld eine Betriebsbegehung durchgeführt werden. Dadurch können unternehmensspezifische Gegebenheiten, Verantwortungsbereiche und besondere Arbeitsschutzthemen identifiziert und gezielt in die Schulung integriert werden.

So erhalten Ihre Führungskräfte eine praxisnahe Schulung, die unmittelbar auf die tatsächlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen abgestimmt ist.

Arbeitsschutz ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers. In der betrieblichen Praxis können und müssen bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten jedoch auf geeignete Führungskräfte und andere verantwortliche Personen übertragen werden.

Mit der Übertragung von Unternehmerpflichten übernehmen Führungskräfte konkrete Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dabei ist es entscheidend, dass die verantwortlichen Personen ihre Aufgaben, Befugnisse und möglichen Haftungsrisiken kennen.

Unsere Schulung vermittelt Führungskräften praxisnah, welche Rechte und Pflichten mit ihrer Position verbunden sind und was bei einer wirksamen Übertragung von Unternehmerpflichten zu beachten ist.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers

  • § 13 ArbSchG – Verantwortliche Personen

  • § 13 DGUV Vorschrift 1 – Pflichtenübertragung

  • DGUV Regel 100-001

  • §§ 9 und 10 OWiG – Verantwortlichkeit im Unternehmen

  • weitere relevante arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Auf Wunsch unterstützen wir Sie zusätzlich bei der Erstellung und Einführung einer schriftlichen Pflichtenübertragung mit klar definierten Verantwortungsbereichen und Befugnissen.

Bastian Eberlein, Schimmendorfer Str. 8, 96224 Burgkunstadt, 0163 1523052, eberlein@eberleinberatung.de